Ja – aber nur für anspruchberechtigte Personen. Wir benötigen für alle vergünstigten Testungen einen Nachweis und müssen dieses dokumentieren:
Beispiele für einen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest:
o in/von Einrichtungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 Coronavirus-Testverordnung
(Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen (wenn vergleichbar einem Krankenhaus), Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern betreut, behandelt, gepflegt oder untergebracht ist oder eine solche Einrichtung besuchen wird
o von ambulanten Pflegediensten (soweit nicht nur Unterstützung im Alltag gewährleistet wird), ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt, behandelt wird
o Pflegepersonen im Sinne von § 19 SGB XI
o Personen, die ein persönliches Budget nach §29 SGB IX in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Budgets Beschäftigte
Sonstige Testungen:
Testungen ohne Anlass, zum Beispiel für einen Urlaub, kosten € 15,00